Wie aus einem Besuch dreier Erasmus-Studentinnen in Deutschland ein Fall für die Grenzpolizei wurde.

Text: Michael Liwerski

Eylem, Figen und Özge sind drei türkische Anglistik-Studentinnen, die im Rahmen des Erasmus-Programms ein Semester lang die Universität Breslau besuchen. Um Verwandte in Hamburg zu besuchen, nehmen sie am zweiten Weihnachtstag 2007 einen Zug nach Deutschland. Hinter dem Grenzübergang bei der Stadt Forst werden sie von deutschen Zollbeamten in Handschellen abgeführt. Die Studentinnen sind von diesem Vorfall sehr geschockt, da sie annahmen, aufgrund des Beitritts Polens zum Schengen-Abkommen, mit ihren polnischen Visa innerhalb der Europäischen Union ungehindert reisen zu können. Dies war ihnen vom Breslauer Ausländeramt bestätigt worden.
Das Schengen-Abkommen wurde 1985 im gleichnamigen luxemburgischen Ort von den Benelux-Staaten, Frankreich und Deutschland unterzeichnet. Es beinhaltet die Abschaffung von Grenzkontrollen zwischen den unterzeichnenden Ländern, und regelt den einheitlichen Umgang mit den gemeinsamen Außengrenzen. Zuletzt sind am 21.12.2007 die Staaten Polen, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Ungarn, Slowakei, Slowenien und Tschechien beigetreten.
Die Studentinnen mussten sich nach ihrer Verhaftung vor den Beamten ausziehen, ihre Fingerabdrücke abgeben und sich auf Polizeifotos ablichten lassen. Es erwartete sie eine Nacht in Untersuchungshaft und eine Geldstrafe zwischen 150 und 350 Euro. Im Anschluss daran, fanden sie sich nach ihrer Abschiebung nach Polen, dort nochmals in Untersuchungshaft wieder. Im anschließenden Gerichtsverfahren drohte den angeklagten Türkinnen Eylem und Figen die Abschiebung in die Türkei, woraufhin beiden eine Einreise in jedwedes Mitgliedsland des Schengen-Abkommens innerhalb der folgenden fünf Jahre verwehrt gebleiben wäre. Ihre Kommilitonin Özge wurde nicht angeklagt, da sie im Besitz eines „grünen Ausweises“ war, welcher das freie Reisen innerhalb der EU ohne zusätzliches Visa ermöglicht. Dieses Gerichtsverfahren löste eine große Welle der Empörung aus. In den polnischen Medien, allen voran die auflagenstärkste Zeitung Gazeta Wyborcza, wurden vor allem die ruppige Vorgehensweise der deutschen Beamten, als auch “herzlosen deutschen Gendarmen” moniert. Der Fall bewegte die Öffentlichkeit derart, dass nicht nur die Breslauer Universität, sondern sowohl der türkische Botschafter in Polen als auch das polnische Außenministerium den Erasmus-Stipendiatinnen ihre Unterstützung zusicherten. Zwar verwies die Richterin während der Urteilsverkündung auf diverse EU-Abkommen, nach welchen sie die Abschiebung der beiden hätte fordern müssen,  letztendlich aber gab es einen Freispruch. Das Hauptmerk der Berichtertstattung war jedoch stark einseitig. In den meisten Medien Polens wurde lediglich am Rande erwähnte , dass die fehlerhafte Auskunft eines Mitarbeiters des Breslauer Ausländeramts zu dem folgenreichen Debakel führte. Dieser hatte behauptet, BürgerInnen mit polnischen Visa könnten ab dem 21.12.2007 innerhalb der EU frei reisen. Dieses Detail wirft ein differenziertes Licht auf den Vorfall. Man mag das Verhalten der Beamten für rigoros halten, jedoch legte sich deren Verhalten an der Vorgabe des Innenministeriums aus. Die unionsweite Reisefreiheit gilt nicht ausnahmslos für alle Inhaber nationaler Visa der Schengen-Mitgliedstaaten. Demnach galten die drei Türkinnen juristisch gesehen als illegale Einwanderer. Aufgrund der unklaren Situation und der fehlenden Aufklärung seitens der Staaten, häuften sich ähnliche Fälle seit der deutsch-polnischen Grenzöffnung.
Nicht ganz unproblematisch stellt sich hingegen die Tatsache dar, dass die Studentin Özge genauso behandelt wurde wie ihre Kommilitoninnen, obwohl sie über einen gültigen Ausweis verfügte. Über eine Reform des Schengen-Abkommens nachzudenken, wäre, vor allem für die Inhaber nationaler Visa sicherlich interessant.

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