In Bayern stößt das strenge Anti-Raucher-Gesetz auf Widerstand
Text: Julia Tietjens
Abend für Abend stehen sie auf den Straßen und frieren mit hochgeklappten Mantelkrägen, während hinter ihnen in den Wirtshäusern das pralle Leben tobt. Für Raucher ist es kälter geworden im Jahr 2008. Seit dem 1. Januar dürfen sie ihren Tabak nur noch draußen oder in einer Privatwohnung genießen. So sieht es das „Bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit“ vor: Schluss mit dem Laster oder Schluss mit lustig. Behörden, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, alle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie (vor allem!) der gesamte Gastronomiebereich sind ab jetzt qualmfrei zu halten.
Wer rauchen will, muss leiden
Starker Tobak für den bayerischen Genussmenschen. Entsprechend überbietet sich das Boulevard im Freistaat beinahe täglich mit neuen Schlagzeilen zum Thema. „Rauchverbot, Kneipentod“ lautet der Tenor aller Horrormeldungen. Artikel, Fernsehsendungen und Rundfunkbeiträge klären über die fatalen Folgen der neuen Gesetzeslage auf. Das Wiesn-Bier wird teurer, das Kneipenfeeling stirbt aus und überhaupt, hat mal jemand an die Tabaksteuer gedacht? Münchner Bürger protestieren lautstark und geben auf Nachfrage zu Protokoll, dass sie „jetzt erst recht nicht aufhören“ würden.
Tatsächlich sind weder der Verfall bayerischer Werte noch ein Niedergang der hiesigen Kneipenszene zu befürchten. Schon in anderen Ländern hat sich gezeigt, dass ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen rasch akzeptiert wird. In den USA, Kanada, Neuseeland, Australien, Singapur, Thailand und Indonesien herrschen längst Einschränkungen für Tabakfreunde, das Königreich Buthan verbietet gar den Verkauf von Zigaretten. In Europa waren ausgerechnet die rauch- und trinkfreudigen Iren Vorreiter beim Nichtraucherschutz. Es folgten Italien, Spanien, Schweden, Norwegen, Wales und Schottland, um nur einige zu nennen. Auffallend war, dass Länder mit einem hohen Anteil an Katholiken als erste beim Rauchverbot zur Stelle waren – in Deutschland und besonders Bayern kommt es, so betrachtet, ohnehin bemerkenswert spät.
Doch bereits wenige Monate nach der Einführung zeigt sich, dass die Initiative Rauchfreiheit hierzulande nicht so reibungslos vonstatten gehen wird, wie andernorts. Viele Wirte und Raucher des Freistaates kündigten schon 2007 aktiven Widerstand an. Bei der Umgehung des Verbotes kommt es bisweilen zu skurilen Maßnahmen. So deklarierte ein pfälzischer Gastwirt seine Räumlichkeiten zur Laienspielbühne, die Besucher zu Freizeitschauspielern und deren Qualmerei zum notwendigen künstlerischen Akt.
Rauchen für die Kunst?
In Bayern, wo das Verbot am strengsten umgesetzt wurde und auch Bier- und Festzelte umfasst, gibt man sich bodenständiger im Kampf für den Glimmstengel. Kurzerhand wurde der VEBWK (Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur) gegründet. Der beruft sich auf ein vermeintliches Schlupfloch im Gesetzestext. Das regionale Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz beschreibt nämlich folgende Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutz:
„[…] Neben öffentlich zugänglichen Gaststätten bestehen in der Praxis auch Clubs oder ähnliche unter das Gaststättengesetz fallende Einrichtungen, die geschlossenen Gesellschaften zur Verfügung stehen, soweit insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Es muss sich um eine echte Mitgliedschaft handeln, d.h. der Geschäftsleitung ist der Mitgliederstand bekannt oder dieser ist abrufbar (Name, Adresse).
• Die Mitgliedschaft kann nicht am Eingang, z.B. mit dem Lösen einer Eintrittskarte, einmalig für einen Abend oder eine Veranstaltung erworben werden.
• Es werden Einlasskontrollen durchgeführt. Nur demjenigen wird Zutritt gewährt, der sich als Mitglied ausweisen kann oder vom Mitglied berechtigterweise als Gast mitgenommen wird (z.B. Ehe- oder Lebenspartner). Laufkundschaft erhält keinen Zutritt.“
Da in geschlossenen Gesellschaften das Rauchen selbstverständlich erlaubt ist, sieht der VEBWK hierin den Rettungsanker für bedrohte Bars und Kneipen. Einen Antrag ausgefüllt, ein Schriftstück aufgehängt („GESCHLOSSENE GESELLSCHAFT - Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur i.G. - in Wirtshäuser in Stadt und Land, in Kneipen, in Cafés, in der Szenengastronomie und Volksfesten in Bayern“), schon darf die Kundschaft wieder rauchen, soviel es beliebt. Nur Mitglied werden muss sie: 8 Euro kostet eine stimmberechtigte Vollmitgliedschaft beim VEBWK, 1 Euro der Gaststatus – selbstverständlich gültig in allen teilnehmenden Einrichtungen.
Außerdem ermutigt der Verein auf seiner Homepage Wirte dazu, eine Verfassungsklage einzureichen und über Veränderungen bei den Verkaufszahlen zu berichten, da eine repräsentative Statistik über Betriebsschließungen erstellt werden soll. Es findet sich eine Auflistung der Gaststätten, die dem Raucherbund beigetreten sind, sowie Medienberichte aus In- und Ausland über das Gesetz, Demos, Feedback, Studien, Statistiken und vieles mehr.
Bei allem Tatendrang ist der Verein jedoch nicht leicht zugänglich. E-Mails werden höchstens sporadisch beantwortet, telefonisch gibt es nur Auskunft zur „Mitgliederverwaltung“ – und auch die, mangels kompetenter Mitarbeiter, nicht wirklich. Wie der VEBWK seine Beiträge verwaltet und verwendet bleibt ein Rätsel, dem man trotz der (kostenpflichtigen!) Hotline nicht näher kommt.
Rauchen für die Kinder!
Dass das neue Gesetz auch positive Auswirkungen haben kann, bewies beispielsweise das BLOOM, ein Barcafé in Dachau. Dort zählt eine stattliche Anzahl Wasserpfeifen von jeher zur Einrichtung. Damit die Schischas nicht zum Mobiliar verkommen, gründete Besitzer R. Muttenhammer zusammen mit sechs Freunden einen eigenen Verein.
Nervenzehrende Gänge zu Notar und Amtsgericht waren die Folge. Jetzt müssen Besucher der beliebten Kneipe 2 Euro im Jahr bezahlen, als Gegenwert gibt es einen Mitgliedsausweis. „Wir haben so schon über 1500 Euro eingenommen“, berichtet Muttenhammer,ht in die eigene Tasche schieben.“ So hatte der Wirt die Idee, seine Kunden im Internet selbst abstimmen zu lassen, welchem gemeinnützigen Verein monatlich 500,-€ gespendet werden sollen.
Dem Gesundheitsschutzgesetz stehen dennoch harte Zeiten bevor. Der Stimmverlust bei den Kommunalwahlen schmerzte die CSU doch sehr. So beschlossen die einst stärksten Vertreter des Gesetzes dem Ruf des Volkes zu folgen und mit überzeugter Stimme selbiges wieder zu lockern, als wäre das schon immer der Plan gewesen. Ob das Ansehen unserer werten Politiker durch die Lockerung wieder gestiegen ist sei mal daheim gestellt, die Proteste der Wirte und Gesetzesgegner jedoch haben dadurch eindeutige Erfolge zu verzeichnen. Auf der Wiesn zu rauchen ist – zumindest in diesem Jahr – noch oder wieder erlaubt. Wie absurd wäre es auch die schwer freizuhaltenden Fluchtwege nun auch noch mit Rauchern zu blockieren. Viele Kneipen haben sich einem Raucherclub angeschlossen oder selbst einen gegründet, die frierenden Raucher vor den Türen sind wieder weniger geworden, die Mienen der militanten Nichtraucher wieder griesgrämiger, und immer noch wird allerorts eifrig weiter diskutiert. Ganz ohne bayerische Gemütlichkeit.


Dezember 23rd, 2009 at 9:08 pm
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September 1st, 2010 at 7:29 pm
Haben Sie nach Helsingborg besuchen
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