Interview: Andrea Friedrich

Am 01. Januar 2008 trat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft, durch das die Speicherung von Kommunikationsdaten für sechs Monate bestimmt wird. Gegen dieses Gesetz gab es im Vorfeld in zahlreichen deutschen Städten verschiedene Protestaktionen, u.a. organisiert durch den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Wir haben uns mit Klaus Müller von der Münchner Ortsgruppe über die Problematik der Vorratsdatenspeicherung und Aktionen des Arbeitskreises unterhalten.

ethnologik: Wann hat sich der Arbeitskreis (AK) Vorratsdatenspeicherung (VDS) gegründet?

AK VDS: Die Ortsgruppe in München gibt es bereits seit über einem Jahr.

ethnologik: Hauptsächlich macht Ihr Infostände und Demonstrationen?

AK VDS: Genau. Der AK hat letztes Jahr im Sommer einen Infostand in München gemacht. Die erste große Aktion, die wir gemacht haben, war die Demonstration am 06. November 2007 mit 2000 Teilnehmern, die trotz des schlechten Wetters deutschlandweit die größte Demonstration des Aks war. Zum Abschluss letzten Jahres gab es noch eine deutschlandweite Runddemonstration, für die wir einen Sarg gebaut haben und versuchten ihn Schäuble zu übergeben. Wir haben quasi die Privatsphäre zu Grabe getragen.

ethnologik: Wie ist die Resonanz, wenn Ihr bei Infoständen an Leute herangeht? Habt Ihr den Eindruck, dass sie über die VDS informiert sind, oder ist das eher so, dass die meisten gar nicht wissen, was da gemacht werden soll?

AK VDS: Klares Jein. Die meisten Leute wissen schon, dass es die VDS gibt. Also nicht nur bei den Leuten die uns ansprechen, sondern wenn man einen Querschnitt macht, ist so eine gewisse Skepsis da und die Leute sagen, sie wissen es nicht genau. Es gibt vielleicht so 10%, die sagen, ‘nein das lehne ich ab’, die haben eine Meinung dazu und sind meistens auch recht aufgeklärt. Wahrscheinlich 5% sagen, ‘nein das ist vollkommen in Ordnung’ und der große Zwischenteil sagt: ‘wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten’. Da kommt dann oft: ‘wenn die nur einen einzigen Terroristen dadurch fassen, gebe ich gerne meine Festplatte, oder meine Verbindungsdaten weiter’. Das ist natürlich ein Argument, das ist so lang wie eine Bildzeitungsschlagzeile, das ist in sich schlüssig und kausal. Das ist rhetorisch schwierig auf zu weichen. Da muss man dann mit der humanistischen Verhältnismäßigkeit argumentieren und sagen, dass das eben ein Instrument ist, das zwar probat ist und funktionieren würde, aber wir leben nun einmal in einem Rechtsstaat und da ist nicht jedes Instrument erlaubt.

ethnologik: Gibt es da auch Leute, die sagen, naja es ist ja nur wen ich wann angerufen habe oder wann ich auf welcher Website war, wem ich eine E-Mail geschrieben habe. Aber es wird ja nicht der Inhalt kontrolliert?

AK VDS: Ja, gibt es auch. Es wird aber nicht mal gespeichert, auf welcher Website man war. Das müssten die Websites an sich loggen. Im Prinzip ist es so: Du hast Deine IP, die ist Dein Kennzeichen und wenn Du auf eine Website gehst, loggt die das. Bisher war das so, wenn man eine Flatrate hatte und das nicht abgerechnet werden musste, wurden die Daten nach dem ausgeloggen gelöscht und es war im Nachhinein nicht nachvollziehbar wer die IP x hatte. Jetzt müssen die Anbieter das mitschreiben und wenn auf einem anderen Webserver festgestellt wird, dass jemand illegale Sachen runterlädt und dieser beschlagnahmt wird, kann nachvollzogen werden welchem Nutzer die IP x zu dem Zeitpunkt zugeordnet war. Normalerweise, wenn nicht gespeichert wird und bisher durften sie nicht speichern, musste der Anbieter sagen, die hatte irgendeiner von unseren Kunden, aber wir können nicht nachvollziehen wer es war. Sprich die müssen auch noch da kontrollieren, wo du warst.

Im Fall von E-Mails ist es ziemlich krass, da wird eben auch gespeichert, welche E-Mail ich von wem bekommen habe und vor allem wann ich sie gelesen habe. Wenn dann des anderen Laptop konfisziert wird, sind da auch alle E-Mails drauf. Dann wird mein Laptop gar nicht mehr gebraucht, um das komplett rekonstruieren zu können. Ähnlich ist es mit Telefonaten, da wird auch der Aufenthaltsort bestimmt, da Du Dich mit Deinem Handy in die nächste Funkstation einloggst. Wenn das jetzt mitgeschrieben wird, kann man hervorragend Bewegungsprofile erstellen. Man bringt damit zwar keinen um, aber man weiß ja nie wo die Daten hinkommen.

Klassisches Beispiel ist ja jetzt noch die Musik-Downloaderei, wo man sagt, natürlich ist das ein Vergehen, aber das ist halt wie ein Parkvergehen: Einem Parksünder der irgendwo in einer Feuerwehreinfahrt parkt, natürlich kann es passieren, dass das Haus in Flammen aufgeht, während er da parkt, die Feuerwehr kommt nicht durch und es verbrennen fünf Kinder. Ja, die Möglichkeit ist da, es ist eine reelle Gefahr. Jetzt könnte ich sagen, alle Politessen bekommen Pistolen und machen Präventivschläge, dann parkt nämlich niemand mehr in einer Feuerwehreinfahrt. Es könnte funktionieren, aber das will halt niemand. Genauso ist es mit der ganzen Datensammelei und dem Eingriff von staatlicher Seite in die Daten seiner Bürger.

Ethnologik: In Bezug auf die Prävention ist ja auch einfach die Frage, wie das kontrolliert wird. Nur weil die Daten gesammelt werden, heißt das ja nicht, dass sie auch gleich kontrolliert werden. Die Frage, ob man damit einen Terroranschlag verhindern könnte bleibt also ohnehin offen. Es müsste ja erstmal ein Hinweis kommen, dass da was läuft, damit eine bestimmte Person kontrolliert wird und an der Stelle ist es ja eigentlich schon zu spät.

AK VDS: Genau für die Prävention ist es ganz fraglich, ob es was bringt. Es ist nämlich so, wenn auf Grund von Hinweisen bekannt ist, dass da einer etwas plant, dann können die den überwachen, da hat auch von uns keiner was dagegen. Wir wenden uns dagegen, dass man nicht nur den einen sondern alle kontrolliert. Das ist hauptsächlich für die Strafverfolgung, aber wenn es passiert ist, braucht man nicht mehr wissen, wann der eine E-Mail geschrieben hat, dass er eine Bombe schmeißen wird. Das hat das BKA selber festgestellt, dass sie nur 0,06 Prozentpunkte durch die VDS mehr aufklären können.

ethnologik: Am 01. Januar 2008 wurde die Klage beim Verfassungsgericht eingereicht? Wie geht es jetzt bei Euch weiter, habt Ihr schon Aktionen geplant für die nächste Zeit?

AK VDS: Wir wollen die Zeit nutzen, um das Thema am laufen zu halten und auch um die Gruppe, die sich da gefunden hat, zusammen zu halten. Wir haben zwei Demonstrationen geplant, eine bundesweite und eine in München, einfach als Eckpunkte, um das Ganze nochmal aufleben zu lassen. Wir wollen natürlich auch weiterhin viel Öffentlichkeitsarbeit machen. Wir wollen einfach versuchen aus dem Spektrum an Leuten die 85% Unentschlossenen zu erreichen. Die 10% die eh dagegen sind, denen brauchen wir es nicht mehr erzählen. Die 5%, die knallhart CSU wählen und eine klare Aussage gegen die große Ausländerkriminalität in der U-Bahn wollen, die werden wir auch nicht überzeugen können. Aber es gibt diese riesige uninformierte Mitte, die wahrscheinlich gegen die VDS wäre, aber sie denken sich ‘ja keine Ahnung es sind ja nur E-Mails’. Und da wollen wir durch Information was bewegen.

Wir haben eine Podiumsdiskussion geplant, bei der es auch um andere Themen, die in die Privatsphäre eingreifen, gehen soll. Das sind nicht immer nur die reinen Computerthemen, wie die Online-Durchsuchung und Internetdatenerfassung, sondern z.B. auch die Kfz-Datenerfassung.

Was außerdem gerade zu diskutieren ist, ist das neue Versammlungsgesetz. Das bayerische Versammlungsgesetz soll verschärft werden. Da gibt es einen Gesetzesrohtext, der von jedem so ausgelegt wird wie er will, aber so einen Gesetzestext sollte man nicht nur auf der Regierungsbank sondern auch öffentlich diskutieren.

ethnologik: Die Chance dass das Gesetz wieder zurückgenommen wird, in wie weit ist die überhaupt da? Denn grundsätzlich ist das ja ein EU-Recht.

AK VDS: Wahrscheinlich bräuchte man da eher eine Verfassungsklage auf EU-Ebene, das ist nur schwierig, weil es keine allgemein gültige EU Verfassung gibt. Wir haben halt eine Verfassungsklage gegen das deutsche Gesetz eingereicht und diesbezüglich werden die Verfassungsrichter entscheiden, wahrscheinlich ist es eine EU-politische Sache. Wir sind alle recht froh, denn es gibt inzwischen ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht bezüglich der Online-Durchsuchung. Da wurde zum ersten Mal das Anrecht auf Datenprivatsphäre definiert.

Seit dem Interview mit Klaus Müller hat sich in Bezug auf die Verfassungsklage schon ein kleiner Erfolg gezeigt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11. März 2008 den Zugriff auf die von Dienstanbietern zu speichernden Daten eingeschränkt. Telekommunikations-Verkehrsdaten sind demnach nur auf “Abrufersuchen einer Strafverfolgungsbehörde nach § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung […] an die ersuchende Behörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gemäß der Anordnung des Abrufs eine Katalogtat im Sinne des § 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung ist und die Voraussetzungen des § 100a Absatz 1 der Strafprozessordnung vorliegen. […] Der Dienstanbieter hat die Daten zu speichern. Er darf die Daten nicht verwenden und hat sicherzustellen, dass Dritte nicht auf sie zugreifen können”. [1]

Somit ist zwar die Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten nicht untersagt, sondern erfolgt weiterhin entsprechend dem Gesetz, aber der Zugriff auf solche Daten wurde deutlich eingeschränkt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde hingegen abgelehnt, da das Bundesverfassungsgericht nur mit Zurückhaltung von der Befugnis das Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes Gebrauch machen dürfe. Des Weiteren wurde die Bundesregierung angewiesen “dem Bundesverfassungsgericht zum 1. September 2008 über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen und der vorliegenden einstweiligen Anordnung zu berichten”. [2]


Des Weiteren baten am 08. April 2008 43 Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbände aus 11 EU-Mitgliedsstaaten den Europäischen Gerichtshof in einem Schriftsatz, die EU-Richtlinie zur Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens für unvereinbar mit den Grundrechten zu erklären. Der Richtlinie fehle nicht nur die legale Basis sondern würde auch gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen. [3]

Informationen über Aktionen des AK VDS und den Stand der Verfassungsklage kann man auf der Internetseite des AKs www.vorratsdatenspeicherung.de/ bekommen.

Zu Aktionen der Ortsgruppe München kann man sich auf deren Wiki informieren: http://muenchen.vorratsdatenspeicherung.de

Quellen:

[1] Bundesverfassungsgericht: Beschluss 1 BvR 256/08 vom 11. März 2008 http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html

[2] Bundesverfassungsgericht, Pressestelle: Pressemitteilung Nr. 37/2008 vom 19. März 2008 http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html

[3] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Mitteilung vom 08. April 2008 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/216/55/lang,de/

14 Responses to “Das Ende der Privatsphäre?”

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