1. Integration setzt die Anerkennung gemeinsamer freiheitlich demokratischer Normen und Regeln voraus.
2. Integration ist die Aufgabe der gesamten Stadtgesellschaft und ein Prozess der gegenseitigen Verständigung und der Aushandlung bei Interessengegensätzen. Integration stärkt die Solidarität in der Stadt.
3. Im Sinne einer sozial integrierten europäischen Stadt wird am Grundsatz der sozialräumlichen Mischung festgehalten und seine Umsetzung in allen gesellschaftlichen Bereichen aktiv betrieben.
4. Sprachkompetenzen im Deutschen und in den Herkunftssprachen sind Schlüsselressourcen von Integration.
5. Integration bedeutet, Vielfalt anzuerkennen und zu gestalten sowie politische Partizipation und gleichberechtigte Teilhabe am urbanen Leben zu ermöglichen.
6. Integration setzt die interkulturelle Orientierung und Öffnung von Institutionen voraus.
7. Integration heißt, entschieden gegen Diskriminierung und Rassismus vorzugehen.
8. Integration setzt bei den vorhandenen Potenzialen der in München lebenden Menschen an.
9. Integration beinhaltet den gleichberechtigten Zugang aller, unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, sozialer und kultureller Herkunft, Behinderung, Weltanschauung, sexueller Identität, zu Information , Bildung, Kultur, Sport, beruflichen Möglichkeiten, Wohnraum, sozialen Dienstleistungen und gesundheitlicher Versorgung.
10. Alle Integrationsmaßnahmen und die gesamte städtische Migrationspolitik werden auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen hin überprüft. Alle Maßnahmen sind auch auf ihre Auswirkungen im Hinblick auf die Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen zu überprüfen.
11. Integration erfordert zielgruppenspezifische Angebote.
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